Gemäß der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) sind Gemeinden verpflichtet ein Inventar (der beheizten Gebäude, über 250m² zu führen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden.
Um dieser Richtlinie nachzukommen, finden Sie auf dieser Seite die aktuelle Liste der betroffenen Gebäude sowie die dazugehörigen Energieausweise, sofern vorhanden.