Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenstein hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 folgende Gebühren festgesetzt:
Gebühren
Müllbehälter für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonne) pro Behälter und Abfuhr:
Restmüllbehälter 120 Liter € 11,00
Restmüllbehälter 240 Liter € 22,00
Restmüllbehälter 1.100 Liter € 115,00
Müllsäcke für einmalige Benützung 60 Liter € 5,50
im Sonderbereich:
Restmüllbehälter 120 Liter € 9,90
Restmüllbehälter 240 Liter € 19,80
Restmüllbehälter für einmalige Benützung 60 Liter € 4,95
Biomüllbehälter 120 Liter € 3,00
Biomüllbehälter 240 Liter € 6,00
im Sonderbereich:
Biomüllbehälter 120 Liter € 2,70
Biomüllbehälter 240 Liter € 5,40
Die Abfallwirtschaftsabgabe beträgt 10 % der Abfallwirtschaftsgebühr
Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Der Pflichtbereich
Der Pflichtbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Breitenstein ohne Ausnahme.
Der Sonderbereich
Der Sonderbereich umfasst die Grundstücke im Grünland Sommerhöhe mit den Grundstücksnummern 389/2, 332, 389/8, 344, 388/3 und 402/2, KG Breitenstein. Für den Sonderbereich wird folgende Sammelstelle festgelegt: Kreuzung Karl-Schubert-Straße/Sommerhöhe.
Müllarten
Neben Müll werden folgende Abfallarten in die Erfassung und Behandlung einbezogen:
Eigenkompostierung
Die kompostierbaren (biogenen) Abfälle können einer Eigenkompostierung zugeführt werden, wenn diese sachgemäß und im öftlichen Nahebereich erfolgt. Die ordnungsgemäße Kompostierung wird durch Organe der Gemeinde bzw. des Abfallwirtschaftsverbandes überprüft.
Abfuhrplan
Im Pflichtbereich werden im Kalenderjahr
13 Einsammlungen von Restmüll
6 Einsammlungen von Altpapier
16 Einsammlungen von kompostierbaren (biogenen) Abfällen
2 Sammlungen von Sperrmüll (Kooperation Abfallsammelzentrum Schottwien)
Sperrmüll- und Sondermüllverbringung im WSZ Schlöglmühl: Di und Fr 7.00 - 18.00 (mittels Wertkarte)
durchgeführt
Die genauen Sammeltermine werden gesondert bekanntgegeben.
Zum aktuellen NÖ Abfallwirtschaftsgesetz gelangen Sie hier